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Straßenzulassung & Rechtliches

Leicht-KFZ, PKW, VKP und LoF-Zugmaschine

1.1 Welche Formen der Straßenzulassungen gibt es?

Ein großer Teil der Quads, ATVs und UTVs werden als reines Geländefahrzeug nach Europa importiert und müssen für die Straßenzulassung aufwendig von den Importeuren bzw. Händlern umgerüstet werden. Neben der Prüfung der technischen Daten bzw. Erstellung entsprechender Gutachten werden bei der Umrüstung grundsätzlich Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Standlicht, Tacho und Bereifung nach EC-Norm umgebaut. Die üblichen Zulassungsformen sind dabei entweder als "vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personen-/Güterbeförderung bis 400/550kg Leergewicht und bis 15kW" oder "Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine" mit offener Leistung und Höchstgeschwindigkeit. Beide Straßenzulassungen erfolgen per TÜV-Einzelabnahme bei den Händlern. LoF-Zugmaschinen werden zusätzlich mit einer zweiten Hauptbeleuchtungsanlage und einer Anhängerkupplung mit Steckdose für den Anhängerbetrieb ausgerüstet. Hierbei ist keine Abgasuntersuchung notwendig und es dürfen Umweltzonen ohne Plakette befahren werden. In Deutschland muss bei beiden Zulassungsformen ein vorderes Kennzeichen angebracht werden.
Die Ausnahme bilden EU-Modelle oder Fahrzeuge mit COC-Papier. Bei den "EU-VKP-Modellen" werden die Fahrzeuge bereits zulassungsfertig mit europaweit gültigen COC-Papieren (Leistung max. 15kW) vom Hersteller ausgeliefert. Die COC-Papiere sind EU-weit gültig, so dass z.B. eine Maschine mit erster Zulassung in Deutschland nach einem Verkauf in ein anderes EU-Land auch dort zugelassen werden kann. Viele gedrosselte EU-Fahrzeuge lassen sich auch noch nachträglich zur deutschen LoF-Zugmaschine mit offener Leistung umgerüsten. Des Weiteren gibt es noch einige wenige Modelle als "Leicht-Kfz bis 45 km/h" oder ältere Zulassungsformen wie z.B. "PKW-Offen".




1.2 Darf ich mit einer deutschen Zugmaschinenzulassung auch im Ausland fahren?

Grundsätzlich ja - Um aber Missverständnisse mit den jeweiligen Landesbehörden zu vermeiden sollte man sich ggf. über die landesspezifischen Regelungen informieren: In Europa ist die Zulassung eines Quads mit offener, ungedrosselter Leistung aktuell z.B. nur mit deutscher Zugmaschinenzulassung möglich. Mit einem so zugelassenen Fahrzeug darf man dann im Gegensatz zu den in Frankreich üblichen EU-VKP-Modellen auch die französischen Autobahnen befahren (was wiederrum mit entsprechendem Erklärungsbedarf gegenüber der franz. Autobahnpolizei verbunden sein kann).




1.3 Welchen Führerschein benötigt man für Quads?

Von der Steuer befreite Quads mit einfachem Versicherungskennzeichen werden als "Leicht-Kfz bis 45 km/h" angesehen. Dort reicht die Führerscheinklasse S aus, die bereits mit 16 Jahren erworben werden kann und Bestandteil jedes Pkw-Führerscheins ist (Diese wurde zum dem 19. Januar 2013 mit der Umsetzung der neuen Führerscheinrichtlinie abgeschafft und die Fahrberechtigung dieser Klasse in die harmonisierte EU-Fahrerlaubnisklasse AM aufgenommen).
Handelt es sich bei dem Quad oder ATV dagegen um ein "vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung bis 400 kg Leergewicht und bis 15 Kilowatt" oder um ein "vierrädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung bis 550 kg Leergewicht und bis 15 Kilowatt" ist zwingend die Fahrerlaubnis Klasse B (bis 1998: Klasse 3) für Pkw erforderlich. Neben einem Versicherungsnachweis unterliegt der Halter auch der "normalen" Steuerpflicht. Diese Zulassungsform ist meist schon vom Hersteller mit EU-weit gültigen COC-Papieren ausgestattet.
Bei der Einstufung als "land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschine" dürfen 16-Jährige bereits fahren. Hierfür muss man allerdings Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse L sein, die man mit dem Pkw-Führerschein automatisch erwirbt. Als 16-Jähriger darf man diese Fahrzeuge generell nur dann fahren, wenn sie auf maximal 40 km/h gedrosselt sind - unabhängig von der Einstufung. Ansonsten ist auch hier die Fahrerlaubnis Klasse B (bis 1998: Klasse 3) für Pkw erforderlich.




1.4 Besteht Helmpflicht? Muss ich einen Verbandkasten mitführen?

Seit dem 1. Januar 2006 gilt auch in Deutschland für alle Fahrer und Mitfahrer von Quads die Helmpflicht. "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen." Bei UTVs bzw. Side by Sides entfällt nur bei einem geprüften Gurtsystem die Helmpflicht.
Neben der Helmpflicht muss auch ein zugelassener Verbandkasten sowie ein Warndreieck und eine Warnweste mitgeführt werden. Da ATV und Quads meistens als VKP bzw. Zugmaschine zugelassen werden und so einem Pkw gleichgestellt sind, reicht hier ein "Motorradverbandkasten" nicht aus. Der Verbandkasten muss dem im Gesetzestext entsprechen.




1.5 Garantie oder Gewährleistung?

Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Wieviel (bzw. ob überhaupt) Garantie für ein Fahrzeug angeboten wird ist also jeweils herstellerabhängig.
Die Gewährleistung ist dagegen direkt aus dem Gesetz abzuleiten: Sie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer und definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden haben.




1.6 Grauimporte?

Bei Grauimporten gibt es meist keine Garantie von Seiten der Hersteller im offiziellen deutschen Händlernetz. Die Kosten für Risiken tragen bei Grauimporten allein die Käufer bzw. müssen direkt beim jeweiligen Importeur geltend gemacht werden.



Modelle & Technik

Arbeit, Sport und Freizeit

2.1 Welche technischen Möglichkeiten bieten solche Offroadfahrzeuge?

In den 1980er Jahren als Arbeitsgerät entwickelt verfügen die "ATVs" heute meist über einen zuschaltbaren Allradantrieb mit vorderem Sperrdifferential, Getriebeuntersetzung, Einzelradaufhängung, großen Gepäckträgern und sogar einer Servolenkung. Für den Arbeitseinsatz lassen sich die Geräte u.a. mit Seilwinde, diversen Zugvorrichtungen für Mäher/Mulcher, Räumschild oder einem Raupenkit ausrüsten. Für den Freizeiteinsatz bekommen in letzter Zeit die stärkeren Modelle mit mehr als 80PS und bequemem Soziussitz einen immer größeren Zuspruch.
Die meist als "Quad" bezeichneten Modelle sind reine für den Sporteinsatz konzipierte Modelle - Niedriges Eigengewicht, Starrachse und vorne mit Einzelradaufhängung mit langen Federwegen (Meist entsprechend der Wettbewerbsreglements der 450er Klasse). Andere Ausführungen mit mehr/weniger Hubraum, Einzelradaufhängung oder sogar Allradantrieb besetzen die sportlichen Nischen, wie z.B. Langstreckenrennen, Enduros oder Trialveranstaltungen. Die meisten Modelle können in Deutschland mit entsprechendem Umbau und TÜV-Einzelabnahme eine Straßenzulassung erlangen.




2.2 Was muss ich bei der Markenauswahl beachten?

Ein toller Prospekt ist nicht alles: Neben der Optik spielt z.B. die Qualität der verbauten Komponenten und deren Verfügbarkeit im Schadensfall eine große Rolle*. Gerade im Land namhafter Autohersteller sollte die Teileverfügbarkeit und die Serviceleistung seitens des Herstellers ein entscheidendes Kaufargument sein - Hier sollte üblicherweise ein ausgereiftes Modellangebot, geschulte Berater, ein großes Zubehörprogramm und die entsprechende Logistik/Lagerhaltung für Service- und Garantieleistung zur Verfügung stehen.

*Was bringt es beispielsweise, wenn das so schön blinkende Tachomodul nach 2 Wochen kaputt ist und es seitens des Händlers oder Importeurs "aktuell" gar keine Möglichkeit gibt einen neuen zu bekommen? (...)




2.3 Für welche Arbeiten können die Fahrzeuge eingesetzt werden?

Grundsätzlich sind alle Modelle extrem Geländegängig, leistungsstark, wendig und leicht (Die Bodenbelastung eines Reifens entspricht dabei etwa dem eines menschlichen Fußabdrucks). Schon anfangs für die Land- und Forstwirtschaft konzipiert, werden die Fahrzeuge bei der Arbeit überall dort eingesetzt, wo das Gelände unzugänglich ist, man schnell und unkompliziert zwischen unterschiedlichen Einsatzorten wechseln muss, kleine bis mittlere Lasten zu transportieren (oder zu ziehen) sind. Für jeden Einsatz gibt es dabei meist das passende Modell, welches sich zudem mit dem richtigen Gerät auf den gewünschten Einsatz optimieren lässt.
Heute sieht man gerade in urbaneren Gegenden immer häufiger auch gewerblich genutzte ATVs oder Side-by-Sides, die entsprechend für den Winterdienst mit Räumschild, Besen und Streuer ausgerüstet wurden. Einige Hersteller bieten hierfür oft Winterdienstpakete, bestehend aus Fahrzeug und Zubehör an.




2.4 Welche sinnvollen Tuning- und Umbaumaßnahmen gibt es?

Für den reinen Straßenbetrieb werden i.d.R. zuallererst die reinen Geländereifen gegen Straßenreifen mit höherer Laufleistung ausgetauscht. Um das Fahrverhalten auf der Straße weiter zu optimieren werden die Fahrzeuge dann häufig verbreitert oder tiefergelegt. Die Auswahl an entsprechendem Zubehör ist hierbei groß, ein wichtiges Argument ist hierbei die E-Prüfung bzw. die Möglichkeit der TÜV-Eintragung. Viele Sportquads sind schon ab Werk "Ready-to-Race" mit Zubehör ausgestattet - Für den Toureneinsatz gibt es herstellerseitig ebenfalls eine große Auswahl an Gepäcksystemen für ATVs.
Für spürbare Leistungssteigerungen oder zuverlässige Umbauten/Modifikationen für den Rennsport sollten immer erfahrene Betriebe mit entsprechenden Mess-/Einstellmöglichkeiten beauftragt werden.

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